Wie funktioniert eine Hausinstallation für Trinkwasser und welche Werkstoffe werden verwendet? Diese Fragen klären wir hier für Sie.
Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zur Entnahmestelle in Gebäuden mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf dadurch nicht nachteilig verändert werden. Zuständig für die Hausinstallation und die Leitungen auf dem Grundstück nach dem Wasserzähler sowie für den Erhalt der Beschaffenheit des Trinkwassers gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung ist der Hauseigentümer, der gemäß AVBWasserV einen zugelassenen Installateur zu beauftragen hat.
Gemäß § 17 der ab 2003 gültigen Trinkwasserverordnung dürfen "für die Neueinrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die ... Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ... nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser, Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar oder den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern".
Zudem gilt weiterhin § 31 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, nach dem es verboten ist, Werkstoffe so zu verwenden, dass von ihnen Stoffe auf das Trinkwasser (Lebensmittel) übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich oder geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind.
Installationswerkstoffe müssen so ausgewählt und eingesetzt werden, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung auch vom Trinkwasser in der Hausinstallation eingehalten werden (s. § 8 der Trinkwasserverordnung: Einhaltung der Grenzwerte am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die der Entnahme von Trinkwasser dienen).
Die Trinkwasserverordnung schreibt die Verwendung bestimmter Werkstoffe zwar nicht vor, die Werkstoffauswahl wird jedoch im § 17 angesprochen. Danach sind die Anforderungen an die Materialien erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind in Normen und Regelwerken festgelegt. In DIN 50930-6 sind die wasserseitigen Einsatzbereiche metallischer Rohrleitungswerkstoffe beschrieben, bei deren Einhaltung die Anforderungen der Trinkwasserverordnung ohne zusätzliche Prüfung als erfüllt gelten. Für Armaturen und Verbinder wird die Zusammensetzung der Werkstoffe vorgegeben, bei deren Verwendung in jedem Trinkwasser die Trinkwasserverordnung eingehalten wird.
Einsatzbereiche verschiedener Werkstoffe
Kupfer ist unter folgenden Bedingungen einsetzbar:
[*1 TOC = total organic carbon, gesamter organischer Kohlenstoff, Summenparameter für den Gehalt an natürlichen organischen Stoffen]
Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe, bei denen die Verzinkungsschicht die in DIN 50930-6 festgelegte Zusammensetzung hat, sind unter folgenden Bedingungen einsetzbar:
[*2 Basekapazität des Trinkwassers, (Gehalt an Kohlensäure)*3 Säurekapazität des Trinkwassers (Gehalt an Hydrogencarbonat / Karbonathärte)]
Haben Sie bei diesem Bild ein schlechtes Gewissen? Nicht bei der Verwendung der richtigen Werkstoffe in der Hausinstallation. Innenverzinntes Kupfer und nicht rostender Stahl sind in jedem Trinkwasser ohne Einschränkung einsetzbar.
Bei den in DIN 50930-6 angegebenen Werkstoffen bestimmt bei Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) der Blei-Gehalt, bei Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen (Rotguss) der Blei- und der Nickel-Gehalt die Werkstoffzusammensetzung. Werden diese unter Berücksichtigung ihrer Einbauhäufigkeit verwendet, so gilt die Trinkwasserverordnung in jedem Trinkwasser ohne Prüfung als eingehalten. Aus praktischen Gründen sollten nur blei- und nickelarme Legierungen verwendet werden.
Die Trinkwasserverordnung nennt auch für nichtmetallische Werkstoffe keine konkreten Anforderungen. Dennoch gilt auch für diese, dass durch ihre Verwendung die Beschaffenheit des Trinkwassers nicht so beeinflusst werden darf, dass Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten werden. Kunststoffe müssen die KTW-Empfehlungen und die Prüfungskriterien des DVGW-Arbeitsblattes W 270 erfüllen.
Unabhängig von den v. g. Einsatzgrenzen für Werkstoffe für die Hausinstallation sollen nur solche Produkte eingesetzt werden, die ein DIN/DVGW-Kennzeichen tragen. Weitere Hinweise für die Auswahl der Werkstoffe sind in der Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation "twin" enthalten.
Werden die Einsatzgrenzen nicht eingehalten, ist der entsprechende Werkstoff als nicht geeignet anzusehen und nur nach einer umfangreichen Einzelprüfung, die die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung belegt, in der Hausinstallation einsetzbar (Prüfung und Auswertung nach DIN 50931, Teil 1 bzw. DIN 50930, Teil 6).