Gut versorgt
Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, erfolgt Ihre Belieferung im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung.
Als Ihr Grundversorger sind wir vor Ort für Sie da und stellen Ihre Stromversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben des § 36 EnWG sicher.
Auch wenn vorübergehend kein regulärer Liefervertrag besteht, kümmern wir uns um Ihre Versorgung: In diesem Fall greift unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.
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Zusammensetzung Grundversorgung Strom ab 01.01.2026
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Zusammensetzung Grundversorgung Wärmestrom ab 01.01.2026