Die Bundesregierung hat beschlossen die Gasbeschaffungsumlage, die eigentlich zum 01.10.2022 in Kraft treten sollte, nicht einzuführen. Die Gasbeschaffungsumlage sollte dazu dienen, die Verluste der Gasimporteure in Deutschland auszugleichen, die durch den Wegfall von russischen Mengen und extreme Preissteigerungen auf dem Gasmarkt entstanden sind.
Die Umlage sollte für alle Gaskunden gelten und betrug 2,419 ct/kWh Gas.
Was bedeutet das für Kunden der ews?
Mitte September haben wir unsere Kunden mit einem Preisanpassungsschreiben über die Gaspreisanpassung zum 01.11.2022 informiert, die auf Basis der Gasbe-schaffungsumlage, der Gasspeicherumlage und der Anpassung des Bilanzierungsumlage erfolgen musste. Nach Beschluss der Bundesregierung wird die Gasbeschaffungsumlage nicht eingeführt. Die ews gibt daher die Reduzierung des Gaspreises um die Gasbeschaffungsumlage an die Kunden weiter.
Weitere Entlastungen für Kunden der ews:
Der Gesetzgeber hat die Mehrwertsteuer für Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent zum 01.10.2022 gesenkt. Die Senkung gilt bis Ende März 2024 und wird von der ews in den Abrechnungen berücksichtigt.
Außerdem werden aktuell weitere Vorschläge aus dem Zwischenbericht einer Expertenkommission zur Gaspreisreduzierung diskutiert. Diese sehen weitere Entlastungsmaßnahmen wie z.B. die Erstattung eines Abschlags im Dezember in Höhe des Abschlags für September oder einen Gaspreisdeckel vor. Zu den beiden zuletzt ge-nannten Entlastungen ist die Gesetzgebung noch abzuwarten.
Hinweis zum Energiesparen:
Wir möchten Sie trotz der finanziellen Entlastungen weiterhin bitten, Energie zu sparen, denn jede eingesparte Kilowattstunde hilft derzeit dreifach: der Versorgungssicherheit, dem Geldbeutel und dem Klima