Gemäß dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Schleswig-Holstein, das seit Juli 2022 in Kraft ist, muss beim Austausch von Heizungsanlagen ein Mindestanteil von 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen wie den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Pelletheizungen oder den Bezug von Biogasprodukten der ews erfolgen. Mit unserem Tarif ews-Biogas15, der einen Anteil von 15% regenerativem Biogas enthält, erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des EWKG!
Seit dem 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Im Neubau kann Biomethan als Erfüllungsoption angesehen werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns.
Unser Biogas wird aus biogenen Rest- und Rohstoffen hergestellt und dezentral in das deutsche Gasnetz eingespeist. Der Biogasanteil wird als neutral betrachtet, da bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die pflanzlichen Ausgangsstoffe während ihres Wachstums gebunden haben. Durch den Einsatz des Biogasproduktes tragen Sie somit auch zum Klimaschutz bei!